KI-Regulierung

Betriebsrat und KI: Was Unternehmen bei der Einführung von KI-Systemen rechtlich beachten müssen

Bei der Einführung von KI-Systemen müssen Unternehmen den Betriebsrat einbeziehen. Was § 87 BetrVG vorschreibt und welche KI-Tools betroffen sind.

ÜNI.SOLUTIONS Redaktion
19. April 2026
5 Min Lesezeit
#KI#KI-Regulierung#Datenschutz#Enterprise AI#DSGVO
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Hintergrund

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen steht zunehmend im Fokus von Führungskräften, Personalabteilungen und IT-Entscheidern. KI-Systeme versprechen Effizienzsteigerungen, präzisere Datenanalysen und neue Möglichkeiten in der Kundeninteraktion. Doch die Implementierung solcher Technologien bringt auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen. Ein zentrales Thema ist dabei die Mitbestimmung des Betriebsrats, die bei der Einführung von KI-Systemen, die zur Überwachung von Mitarbeiterleistungen oder -verhalten genutzt werden können, unerlässlich ist.

Künstliche Intelligenz revolutioniert Arbeitsprozesse, indem sie Aufgaben automatisiert und die Entscheidungsfindung unterstützt. Dennoch wirft der Einsatz von KI im betrieblichen Umfeld Fragen des Datenschutzes und der Mitarbeiterüberwachung auf. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, wie sie KI-Systeme einführen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Belegschaft zu gewinnen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die für die Einführung von KI-Systemen in Unternehmen relevant sind, und gibt praxisorientierte Handlungsempfehlungen.

Rechtliche Grundlagen: Was sagt das BetrVG?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Mitbestimmung in Unternehmen. Besonders relevant ist hier § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Systeme, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, regelt. Diese Bestimmung ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Implementierung von KI-Systemen geht, die Mitarbeiterdaten erfassen und analysieren können.

Die rechtliche Verpflichtung zur Einbindung des Betriebsrats soll sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und keine unverhältnismäßige Überwachung stattfindet. Der Betriebsrat hat das Recht, bei der Gestaltung und Anwendung solcher Systeme mitzubestimmen, um sicherzustellen, dass die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter gewahrt bleiben. Darüber hinaus müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen, die den Schutz personenbezogener Daten regelt und bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch KI-Systeme ebenfalls eine Rolle spielt.

Der EU AI Act, ein weiteres wichtiges Regulativ, das derzeit entwickelt wird, könnte zukünftig zusätzliche Anforderungen an den Einsatz von KI in Unternehmen stellen. Der AI Act zielt darauf ab, einheitliche Standards für den Einsatz von KI in der EU festzulegen und könnte somit auch die Rahmenbedingungen für den betrieblichen Einsatz von KI-Systemen beeinflussen. Unternehmen sollten daher auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene im Auge behalten.

Welche KI-Systeme sind betroffen?

Die Bandbreite der KI-Systeme, die in Unternehmen eingesetzt werden, ist groß. Zu den bekanntesten zählen Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot und SAP SuccessFactors. Diese Systeme bieten Funktionen, die das Potenzial haben, die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten, grundlegend zu verändern. ChatGPT beispielsweise kann als virtueller Assistent im Kundenservice oder im internen Support eingesetzt werden, während Microsoft Copilot in der Lage ist, Programmierarbeiten zu unterstützen und zu automatisieren. SAP SuccessFactors bietet umfassende Lösungen im Bereich Human Capital Management, die personalbezogene Daten sammeln und analysieren.

Jedes dieser Systeme birgt die Möglichkeit, Mitarbeiteraktivitäten zu überwachen oder leistungsbezogene Daten zu erfassen. Dies macht sie zu einem Gegenstand der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Unternehmen sollten daher vor der Einführung dieser Systeme eine umfassende Prüfung der rechtlichen Anforderungen durchführen und den Betriebsrat frühzeitig in den Entscheidungsprozess einbeziehen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Einführung von KI-Systemen hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen. Zum einen bieten diese Technologien erhebliche Effizienzgewinne und Wettbewerbsvorteile. Zum anderen erfordern sie jedoch auch Anpassungen in der Unternehmensorganisation und im Umgang mit den Mitarbeitern. Die Akzeptanz von KI-Systemen innerhalb der Belegschaft hängt maßgeblich davon ab, wie transparent Unternehmen den Einsatz kommunizieren und inwieweit sie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats respektieren.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Datensicherheit und den Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Implementierung von KI-Systemen den Anforderungen der DSGVO entspricht und dass geeignete Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten getroffen werden. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten geht, die durch KI-Systeme erfasst und analysiert werden.

Zudem können sich durch den Einsatz von KI die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter verändern. Aufgaben, die bisher von Menschen erledigt wurden, könnten durch automatisierte Prozesse ersetzt werden. Unternehmen müssen daher auch die soziale Verantwortung im Blick behalten und gegebenenfalls Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, um den Übergang zu einer stärker digitalisierten Arbeitswelt zu unterstützen.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Um die Einführung von KI-Systemen rechtssicher zu gestalten, sollten Unternehmen eine strukturierte Vorgehensweise verfolgen. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats: Unternehmen sollten den Betriebsrat bereits in der Planungsphase einbeziehen. Eine offene Kommunikation und Informationsaustausch sind essenziell, um Vertrauen zu schaffen und die Mitbestimmungsrechte zu wahren.

  2. Rechtliche Prüfung: Vor der Implementierung eines KI-Systems sollte eine umfassende rechtliche Prüfung erfolgen. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen des BetrVG und der DSGVO zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sollten Unternehmen rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

  3. Datenschutzmaßnahmen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Hierzu gehört die Erstellung eines Datenschutzkonzepts, das regelt, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und geschützt werden.

  4. Transparente Kommunikation: Der Einsatz von KI-Systemen sollte transparent kommuniziert werden. Mitarbeiter müssen darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden und zu welchem Zweck. Eine offene Kommunikation fördert die Akzeptanz und das Vertrauen in die neuen Technologien.

  5. Schulung und Weiterbildung: Um den Übergang zur Nutzung von KI-Systemen zu erleichtern, sollten Unternehmen Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Dies hilft Mitarbeitern, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und mögliche Ängste abzubauen.

Fazit

Die Einführung von KI-Systemen in Unternehmen bietet zahlreiche Chancen, birgt jedoch auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats spielen eine zentrale Rolle und müssen bei der Implementierung solcher Technologien berücksichtigt werden. Unternehmen sollten daher proaktiv handeln, indem sie den Betriebsrat frühzeitig einbeziehen, rechtliche Prüfungen durchführen und Datenschutzmaßnahmen ergreifen.

Durch eine transparente Kommunikation und gezielte Schulungsmaßnahmen können Unternehmen den Übergang zu einer KI-gestützten Arbeitswelt erfolgreich gestalten. Die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einbindung der Belegschaft sind entscheidend, um das volle Potenzial von KI-Systemen auszuschöpfen und gleichzeitig das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen.

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Geschrieben von ÜNI.SOLUTIONS Redaktion

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